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Generelle InformationenWir haben es uns zum Ziel gesetzt, durch Objektivität und qualitativ hochwertige Daten unseren Lesern, Nutzern und Kunden einen leicht verständlichen Überblick über die komplexen Märkte zu verschaffen. Im Energiebereich haben wir die größte verfügbare Datenbank in Deutschland. Sie unterstützt unseren Anspruch, so transparent, objektiv und umfassend wie möglich durch den Tarifdschungel zu führen.
Zu Verivox gehört eine große Redaktion, die täglich die Tarife im Tarifrechner überprüft und Änderungen umgehend einpflegt. Diese Daten erhalten wir z.B. von den Energieversorgern oder entnehmen sie, soweit möglich, den Webseiten und Preisblättern der Anbieter. Fragen stellen wir den jeweiligen Anbietern direkt. Dabei gehen wir täglich auch vielen Hinweisen unserer Leser, Nutzer und Kunden nach.
Unsere Tarifrechner berücksichtigen sämtliche relevanten Kriterien, u.a. Verbrauch, Postleitzahl, Vorwahl und Zahlungskonditionen. In unserer Datenbank führen wir ca. 13.500 Energietarife von knapp 900 Strom- und 730 Gasanbietern sowie 3.700 Telekommunikationstarife von 360 Anbietern. Dennoch kann unsere Datenbank nie 100% aktuell und vollständig sein. Tarife ändern sich ständig, neue Tarifmodelle werden eingeführt, Anbieter betreten und verlassen die Märkte wieder. Weil wir wissen, dass für unsere Leser, Nutzer und Kunden Sicherheit genauso wichtig ist wie Objektivität und Unabhängigkeit, haben wir eine Reihe von Fragen und Kriterien, die wir bei der Aufnahme neuer Anbieter in den Tarifrechner zu Grunde legen.
Bei Energieversorgern informieren wir uns z.B. darüber,
- ob der neue Anbieter die Aufnahme seiner Tätigkeit als Energieversorger der Bundesnetzagentur gemäß § 5 EnWG angezeigt hat
- ob die Bundesnetzagentur von dem neuen Anbieter alle geforderten Daten und Unterlagen erhalten hat und
- ob sie gegenüber dem neuen Anbieter ggf. Bedenken hat.
Erst wenn das geklärt ist, informieren wir uns darüber:
- Wie und wo der neue Anbieter seinen Strom beschafft
- Ob seine Systeme den Anforderungen des Anbieter-Wechselprozesses gewachsen sind
- Welche Systeme oder Dienstleister er für den Wechselprozess nutzt
- Ob der neue Anbieter in ausreichendem Maße Händlerrahmenverträge mit den Netzbetreibern abgeschlossen hat
- Ob ausreichendes Know-how für das Management der Fahrpläne und Bilanzkreise vorhanden ist
- Ob ausreichend geschultes Service-Personal vorhanden ist
- Ob das Abrechnungssystem in der Lage ist, das ggf. komplizierte Tarifsystem des neuen Anbieters korrekt abzurechnen
- Bei komplizierten Tarifsystemen, insbesondere auch bei Tarifen, welche auf andere Anbieter Bezug nehmen, fragen wir nach einer Datei der Tarife.
- Voraussetzung für die Aufnahme in den Tarifrechner ist dann, dass die neuen Anbieter ihre Tarife per Datei Verivox zugänglich machen. Hier sind wir auf die Kooperation der Anbieter angewiesen. Sie funktioniert aber in der Regel problemlos.
Die letzte aber auch sehr wichtige Frage an den neuen Anbieter lautet:
- Wie finanziert der neue Anbieter sein Angebot
- Diese Frage ist insbesondere dann wichtig, wenn das Angebot des neuen Anbieters sehr günstig ist. Wir wollen mit dieser Frage ausschließen, dass der neue Anbieter defizitäre Produkte anbietet, für die er nicht ausreichend liquide Mittel vorhält.
All diese Fragen und Kriterien dienen der Absicherung der Versorgungssicherheit unserer Leser. Denn wir wissen, dass gerade bei Gütern wie z.B. Strom die Versorgungssicherheit an erster Stelle stehen muss. Selbstverständlich können wir trotz intensiver Prüfung aber keine Garantie für die Anbieter übernehmen, die wir im Tarifrechner berücksichtigen. Aus den Qualitätskriterien, die wir uns auferlegen und den Marktgeschehnissen folgt auch, dass es Anbieter geben kann, die nicht aufgenommen worden sind.
Ausdrücklich behalten wir uns das Recht vor, Anbieter und Tarife nicht darzustellen, die den oben genannten Kriterien nach unserer Einschätzung nicht entsprechen. Dies betrachten wir als unsere redaktionelle Sorgfaltspflicht, um Schaden von unseren Lesern, Nutzern und Kunden abzuwenden.
Fragen und Antworten zum TarifvergleichDen günstigsten Anbieter finden Sie ganz einfach mit dem Tarifrechner von Verivox. Der Rechner berücksichtigt dabei verfügbare Tarife und findet mit wenigen Angaben das günstigste Angebot für Sie.
Für einen Vergleich geben Sie zunächst Ihre fünfstellige Postleitzahl in den Tarifrechner ein.
Als nächstes benötigen wir Ihren jährlichen Stromverbrauch. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:
| Singles: | 1.500 kWh/Jahr | | Paare: | 2.800 kWh/Jahr | | Kleinfamilien: | 4.000 kWh/Jahr | | Familien: | 6.000 kWh/Jahr |
Anschließend können Sie den persönlichen Anbietervergleich starten. Die Preisangaben für Haushaltskunden sind inklusive sämtlicher Steuern bzw. Abgaben (Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Abgaben für das Erneuerbare-Energien-Gesetz und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) und Gebühren (Zählermiete, Netznutzungsentgelte, etc.). Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Die Preise für Gewerbekunden sind exklusive Mehrwertsteuer.
Die Preise sind tagesaktuell. Die derzeit gültigen Preise werden zur Kostenermittlug auf ein Jahr hochgerechnet. Freieinheiten und Rabatte sind dabei berücksichtigt. Weitere Details finden Sie auf den Anbieter- und Tarifseiten. Bei dem Vergleich müssen Sie beachten, dass Verivox die aktuellen Preise der Versorger darstellt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie hingegen die Preise des letzten Jahres. Diese können sich seit dem Abrechnungszeitraum geändert haben. Sie können die Kosten deshalb nicht 1:1 vergleichen. Wenn sich der von Ihnen genutzte Tarif noch im Angebot Ihres Versorgers befindet, wird dieser mit aktuellen Preisen von uns berücksichtigt. Ein wichtiger Punkt sind Preisgarantien, die einige Stromversorger anbieten. Ebenso sollten Laufzeiten und Kündigungsfristen beachtet werden. Wir empfehlen, sich nicht länger als 12 Monate an den neuen Anbieter zu binden. Je kürzer die Vertragsbindung ist, umso flexibler sind Sie als Kunde. Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als drei Monate betragen. Bei Preissteigerungen haben Sie in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Fragen und Antworten zum StromanbieterwechselDer Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher, da die Stromversorgung per Gesetz immer sichergestellt ist. Sie müssen lediglich den Wechselauftrag ausfüllen und unterschrieben zurücksenden.
Sie brauchen nicht selbst bei Ihrem bisherigen Versorger zu kündigen, denn Ihr neuer Stromversorger regelt alles Weitere für Sie. Er kündigt auch Ihren alten Stromvertrag und sorgt für eine nahtlose Versorgung mit Strom. Nach ca. 6 bis 8 Wochen wird die Stromversorgung dann auf den neuen Versorger umgestellt. Nein. Der Wechsel ist kostenfrei. Wenn Sie umziehen, empfiehlt es sich, innerhalb von vier Wochen nach dem Einzug den Stromversorger zu wechseln. Innerhalb dieser Frist ist der Wechsel rückwirkend zum Einzugstermin möglich. Für den Wechsel benötigt der neue Versorger das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und den Zählerstand (beides können Sie auch bei Ihrem Vermieter erfragen). Den Zählerstand sollten Sie sich notieren, damit Sie Ihre Abrechnungen später kontrollieren können. Für Sie ändert sich wenig: Sie erhalten Ihre Rechnung vom neuen Stromversorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge.
Der lokale Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung Ihres Stromzugangs. Der Stromzähler muss nicht aus- oder umgebaut werden. Auch Ihren Strom bekommen Sie nach wie vor über das lokale Stromnetz. Der neue Anbieter speist den von Ihnen verbrauchten Strom in das allgemeine Stromnetz ein und zahlt dem lokalen Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt.
Da der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, Sie zu versorgen, stehen Sie also niemals ohne Strom da! Ein Wechsel funktioniert nur, wenn Sie neben Ihren persönlichen Daten folgende 3 Angaben in jedem Fall mitgeteilt haben:
- Zählernummer
- Name des örtlichen Versorgers bzw. bisherigen Lieferanten
- Bisherige Kundennummer
Unser Tipp: Auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Anbieters finden Sie alle benötigten Informationen. Nein. Der neue Versorger kündigt Ihren Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, vermerken Sie dies bitte deutlich auf dem Wechselauftrag. Nein. Per Gesetz ist der lokale Stromversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist. Er kann also den Strom nicht einfach abstellen, weil ein Kunde gekündigt hat. Aufgrund gesetzlicher Fristenregelungen erfolgt die Anbieterumstellung in der Regel 6 Wochen nach Abschluss des Vertrages. Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern. Wenn Sie mit einem Zweitarifzähler den Anbieter wechseln, unterscheidet der neue Versorger nicht mehr zwischen Tag- und Nachtstrom. Ansonsten funktioniert der Wechsel wie bei jedem anderen Stromzähler. Diese Tarife werden nur von Lokalversorgern angeboten und setzen den Einbau eines Zweitarifzählers voraus, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können. Sie können mit Hilfe des Tarifrechners prüfen, ob Ihr Lokalversorger auch Nachtstromtarife anbietet. Bei stromgespeisten Nachtspeicheröfen ist derzeit leider kein Anbieterwechsel möglich. Nur Lokalversorger bieten günstige Sondertarife für Wärmepumpen an.
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