Nieder- bzw. Schwachlasttarif (NT)
Um eine möglichst gleichmäßige Auslastung ihrer Anlagen zu erreichen, bieten die Stromversorger normalerweise in der Schwachlastzeit einen günstigeren Tarif an. Meistens ist dieser niedrigere Strompreis montags bis freitags von 22 bis 6 Uhr, samstags von 13 bis 24 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 6 Uhr des folgenden Tages gültig. Für die übrige Zeit wird der Hochtarif, welcher häufig auch als Normaltarif bezeichnet wird, zugrunde gelegt.
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