Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist ursprünglich am 1. April 2002 in Kraft getreten. Das KWK-Gesetz aus dem Jahre 2002 wird am 31. Dezember 2008 unwirksam und wird durch das neue KWK-Gesetz ersetzt. Ziel des Gesetzes ist es, eine Verminderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland zu erreichen. Dafür werden die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert, die entstehenden Kosten werden durch die Besteuerung des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt.
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