Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wär
Am 01. April 2002 ist das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) in Kraft getreten. Die letzte Änderung des Gesetzes wurde am 08.11.2006 verabschiedet. Das KWKG soll am 31.12.2010 außer Kraft treten. Die Netzbetreiber sind nach dem KWKG verpflichtet, Strom aus bestehenden KWK-Anlagen unter bestimmten Bedingungen aufzunehmen und zu entgelten. Der jeweilige Übertragungsnetzbetreiber zahlt dem Netzbetreiber für diesen Strom einen finanziellen Ausgleich. Die Übertragungsnetzbetreiber führen einen finanziellen Belastungsausgleich untereinander durch, der zu einer Vergleichmäßigung der Zahlungen aus dem KWKG führt. Die Netzbetreiber legen die Belastungen aus dem KWKG auf die Netznutzungsentgelte um. Bis zum Jahr 2010 soll im Vergleich zum Basisjahr 1998 durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung eine Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland von bis zu 23 Millionen Tonnen, mindestens aber 20 Millionen Tonnen, erzielt werden.
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