Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das "Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG) ist am 01.04.2000 in seiner ursprünglichen Fassung in Kraft getreten. Die letzte Neufassung des EEG wurde am 01.08.2004 verabschiedet. Das EEG schreibt die Aufnahme und Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Photovoltaik durch den örtlichen Netzbetreiber vor. Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber zu einem Belastungsausgleich der eingespeisten Strommengen und der Vergütungen untereinander. Im Ergebnis liefern die Übertragungsnetzbetreiber allen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Letztverbraucher versorgen, eine (bezogen auf den an Letztverbraucher abgegebenen Strom) prozentual gleiche Strommenge aus regenerativen Erzeugungsanlagen zu einem bundesweit einheitlichen Preis.
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