Energiesteuergesetz
Das Energiesteuergesetz trat am 01. August 2006 in Kraft. Mit diesem Gesetz ist die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachgekommen, die europäische Energiesteuerrichtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in nationales Recht umzusetzen. Das Energiesteuergesetz regelt die Besteuerung von Mineralölen und Erdgas als Heiz- oder Kraftstoff. Daneben wurden die weiteren fossilen Energieträger Steinkohle und Braunkohle sowie Koks aufgenommen. Die Energiesteuer ist als Verbrauchsteuer eine indirekte Steuer. Das bisherige Mineralölsteuergesetz wurde komplett neu gestaltet und in Energiesteuergesetz umbenannt. Neben dem Energiesteuergesetz gibt es weiterhin das Stromsteuergesetz, mit dem die 1999 eingeführte Strombesteuerung geregelt wird. Die Reform der Energiesteuer soll einen Beitrag dazu leisten, den Kraftwerkspark in Deutschland zu erneuern und dabei das Klima zu schonen.
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