Durchleitung
Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, muss dieser in der Lage sein, seinen Strom zu Ihnen durchzuleiten. Dafür muss er eine "Durchleitungsvergütung" mit Ihrem bisherigen Anbieter abschließen. Der Netzbetreiber ist in diesem Zusammenhang gesetzlich verpflichtet, den Strom eines Mitbewerbers zu Ihrer Wohnung weiterzuleiten, kann dafür jedoch eine Netznutzungsgebühr (bzw. Durchleitungsentgelt) verlangen. Innerhalb der neuen Bundesländer ist dieses Recht wegen der Braunkohleschutzklausel bis Ende 2000 eingeschränkt.
© 2011 Verivox GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Verivox verwendet größtmögliche Sorgfalt auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen, kann aber keine Gewähr für diese oder die Leistungsfähigkeit der dargestellten Anbieter übernehmen. Bitte beachten Sie die AGB von Verivox.